Was ist Lerntherapie?

Lerntherapie ist eine pädagogisch-psychologische Förderung für Menschen mit Lern- und Leistungsstörungen. Circa 6 bis 8 % der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sind von einer Lernstörung betroffen und haben trotz größter Mühen gravierende Schwierigkeiten im Erwerb des Lesens, Schreibens und Rechnens.

Lernstörungen werden als umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten definiert (ICD, DSM) und treten häufig in Kombination mit weiteren Störungen (z.B. AD(H)S) auf. Lernstörungen bestehen von früher Kindheit an; werden jedoch meist erst mit Schulbeginn ersichtlich. Da sie eine andauernde Störung, teilweise mit Krankheitswert, darstellen, erfordern sie eine fachkundige Diagnostik und individualisierte Therapie.

Ursachen und Folgen von Lernstörungen

Ursachen für Lernstörungen sind vielfältig. Es nehmen genetische Faktoren, das Lernangebot, das Lernklima, die kognitiven Anregungen, die emotionale Unterstützung sowie die Leistungserwartungen der Eltern Einfluss auf das Lernen.

Hauptmerkmal einer Lernstörung ist eine bedeutsame Beeinträchtigung des Schriftsprach- und/oder Rechenerwerbs. Häufig weichen die Leistungen im Lesen, Schreiben und/oder Rechnens erheblich vom sonstigen Leistungsvermögen des Kindes ab. Aufgrund der bestehenden Lernstörung können auch in weiteren Fächern Probleme auftreten. Lernstörung sind alltagsrelevant und können zu vielen Folgenstörungen führen. Dazu zählen Versagensängste, Schulangst/-unlust/-verweigerung, Depressionen, Verhaltensstörungen und/oder somatische Beschwerden. Letztendlich bleibt der Schulabschluss und das Bildungsniveau meist hinter den Möglichkeiten des/der Betroffenen:in.

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Lesestörungen betreffen:

  • die Lesegeschwindigkeit
  • die Lesegenauigkeit
  • das Leseverständnis

Kinder mit Lesestörungen lesen sehr langsam und stockend (lautierend/Buchstabe für Buchstabe). Oft werden Buchstaben verwechselt; „d“ und „b“ oder „ei“ und „ie“. Den Kindern fällt es schwer, sich Wortbilder auf Dauer einzuprägen, so dass sich ein sog. Sichtwortschatz einprägen kann. Lesen ist insgesamt sehr anstrengend für betroffene Kinder, weshalb sie sich kaum auf den Inhalt des Textes konzentrieren können. Sie verstehen oft gar nicht, was sie gelesen haben.

Rechtschreibstörungen betreffen:

  • Wahrnehmungsfehler, z.B.:
  • Laut-Buchstabe-Zuordnung
  • Auslassen von Buchstaben, Silben, Wörter
  • Vertauschen/Hinzufügen von Buchstaben, Silben, Wörter
  • Regelfehler, z.B.:
  • Schwierigkeiten in der Anwendung von Rechtschreibregeln
  • Fehlerinkonstanz
  • Lautliches Schreiben
  • Unleserliche Schrift
  • Schreibgeschwindigkeit

Kinder mit Rechtschreibstörungen schreiben oft wie sie „hören“. Dabei tauchen diverse Fehler auf. Beginnend mit einer falschen Laut-Buchstaben-Zuordnung, dem Auslassen/Verwechseln/Hinzufügen/Verdrehen von Buchstaben, Silben oder Wörtern. Sie haben große Schwierigkeiten mit dem Einhalten von Rechtschreibregeln, so dass oft dasselbe Wort in unterschiedlichen Schreibweisen verschriftet wird. Kinder mit Rechtschreibstörungen weisen zusätzlich oft eine unleserliche Schrift auf.

Rechenstörungen betreffen:

  • Fehlendes Mengen- und Größenverständnis
  • Zahlen und Ziffern kann keine Menge zugeordnet werden
  • Abschätzen von Größen und Mengen gelingt nicht
  • Überschlagen von Rechnungen gelingt nicht
  • Zählfehler
  • Abzählen von Gegenständen gelingt nicht
  • Zählendes Rechnen, meist mit Fingern
  • Gliederungsmöglichkeiten im Zahlenbereich bis 10 nicht automatisiert
  • Zehnerübergang fällt schwer
  • Zählen in größeren Schritten misslingt
  • Rechenfehler
  • Zahlendreher sind häufig
  • Vertauschen von Rechenzeichen
  • Fehler im Umgang mit der Null
  • Vertauschen von Rechenoperationen
  • Schwierigkeiten bei Zehnerüberschreitung bzw. -unterschreitung
  • Rechenfehler werden nicht erkannt
  • Umgang mit Uhr/Geld schwierig
  • Fehlendes Verständnis für den Stellwertplan (Einer, Zahner, Hunderter usw.)

Kinder mit Rechenstörungen kennzeichnet das fehlende Verständnis von Mengen und Zahlen, das Erfassen und Vergleichen von Mengen (mehr/weniger) und Zahlen (größer/kleiner), das Benennen und Aufschreiben von Zahlen, das richtige Zählen sowie das Verständnis von Zahlenoperationen (Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division). Selbst bei einfachen Rechenaufgaben zeigen sie große Schwierigkeiten. Sie können sich vom Rechnen mit den Fingern nicht lösen und verbleiben beim wesentlich zeitaufwendigeren zählenden Rechnen.

FAQs LERNTHERAPIE

Hier bekommen Sie alle wichtigen Fragen beantwortet.
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Möglichst frühzeitig: Wenn sich trotz intensiven Übens die Lernschwierigkeiten verfestigen, dann ist eine wissenschaftlich fundierte Diagnostik notwendig. Diese führt i.d.R. ein/e Kinder- und Jugendlichenpsychiater:in durch. Hier werden die allgemeine Intelligenz, die Lese- und Rechtschreibleistungen, die Rechenleistungen und die seelische Bedrohung durch die Lernstörung überprüft und die Ergebnisse anschließend in einem Gutachten zusammengestellt. In diesem Gutachten wird dann durch die/den Psychiater:in eine Empfehlung für oder gegen eine Lerntherapie ausgesprochen.
Dieses Gutachten ist zwingend notwendig, wenn eine Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt beantragt werden möchte, da der Nachweis einer seelischen Behinderung durch die Lernstörung im Gutachten aufgeführt werden muss.
Selbstzahler:
Die Therapiegebühren tragen grundsätzlich die Eltern bzw. der Auftraggeber. Die Gebühren unserer Lerntherapie, die leitliniengetreu nach den relevanten S3-Leinlinien für Lese-Rechtschreibstörung und Rechenstörung arbeitet, sind steuerlich absetzbar.
Jugendamt:
Eine Kostenübernahme des Jugendamtes ist dann gegeben, wenn das Kind/der Jugendliche nach psychiatrischem Befund aufgrund einer Lernstörung von einer seelischen Behinderung bedroht ist. Dann kann das zuständige Jugendamt eine ambulante Hilfe nach §35a SGB VIII bewilligen. Dann übernimmt oder beteiligt sich das Jugendamt an den Kosten für die Behandlung der Lernstörung.
Krankenkasse:
Eine Kostenübernahme der Krankenkassen wird in den allermeisten Fällen abgelehnt. Nach einem Urteil vom Bundessozialgericht aus dem Jahr 1979 (BSG, 48, 258ff) ist die Übernahme der Kosten für eine Lerntherapie nicht gestattet. Nur in Ausnahmefällen genehmigen gesetzliche oder private Krankenkassen die Gebühren der Diagnostik und Behandlung von Lese-Rechtschreibstörungen oder Rechenstörungen, vorausgesetzt diese werden entsprechend der S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung bei der Lese- und/oder Rechtschreibstörung“ (2015) oder der S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung“ (2018) durchgeführt.
Eine Lerntherapie ist kein Nachhilfeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik. Es ist viel umfassender und sollte neben dem Training an der Symptomatik unbedingt auch ein Training der Aufmerksamkeit sowie ein Training der Sinneswahrnehmungen beinhalten.
Nur wenn ein konsequentes Training in diesen drei Bereichen durchgeführt wird, können sich auch Verbesserungen im Lese-Rechtschreib-/Rechenbereich einstellen. In der Regel setzt sich das Training folgendermaßen zusammen:1. Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen und um einen ersten Eindruck von der Lernsituation Ihres Kindes zu gewinnen
2. Diagnostikphase (zwei bis vier Stunden)
3. Elterngespräch zur Information über die diagnostischen Ergebnisse und Beratung von Lösungsansätzen
4. Beginn einer Lerntherapie, in der Regel Einzelsitzungen einmal wöchentlich 45 bis 60 Minuten
5. Übungsmaterial für zu Hause: oft tägliches Üben erforderlich
6. regelmäßige Elterngespräche zur Besprechung der Entwicklung Ihres Kindes und Beratung weiterer Lösungsansätze
7. bei Bedarf und nur mit Ihrem Einverständnis Kontaktaufnahme mit der Schule und anderen beteiligten Fachkräften
Es gibt mittlerweile zahlreiche Methoden und Trainingsmaterialien, die speziell für das Training mit Lernstörungen entwickelt wurden. Wir entscheiden uns oft für eine Mischung aus unterschiedlichen Methoden, um alle Reize der betroffenen Kinder anzusprechen.
Das ist je nach der Schwere der Legasthenie und dem Gesamtzustand Ihres Kindes individuell verschieden. Man geht aber davon aus, dass eine seriöse Lerntherapie ein Jahr kaum unterschreitet. Bei einer mittelschweren Legasthenie dauert das Training ca. zwei bis drei Jahre.
Lerntherapie ist keine Nachhilfe und auch etwas anderes als Psychotherapie. Nachhilfe ist ausschließlich auf das Nachbereiten schulischer Inhalte fixiert, während Lerntherapie einer ganzheitlichen und systemischen Sicht verpflichtet ist und umfassend Lernstrukturen verändert.  Psychotherapie arbeitet am Erleben, am Verhalten, an inneren Konflikten, während in der Lerntherapie der Lernprozess und die am Prozess beteiligten Variablen im Mittelpunkt stehen.

Kristin Fechter & das Team
der Praxis
Sprechzeit · Lernzeit

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